Abgrenzung von Scheinwerkverträgen – Checkliste
Die Fallschirmlösung ist zum 1.4.2017 mit dem Update des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes (AÜG) entfallen. Unternehmen und Dienstleister arbeiten nun ohne Fallschirm zusammen, wenn Sie Dienst- und Werkverträge vereinbaren. Unsere Checkliste unterstützt Dienstleistern Ihre Vertrags- und Projektsituation selbst einzuschätzen und einen Scheinwerkvertrag abzugrenzen. Wann liegt eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) bei einem Scheinwerkvertrag vor?