In einer Ära, in der digitale Kompetenz genauso wichtig ist wie traditionelles Wissen, stellt der DigitalPakt Schule einen bedeutenden Fortschritt in der deutschen Bildungslandschaft dar. Mit einem umfangreichen Budget zielt dieser Pakt darauf ab, Schulen in digitale Lernzentren zu verwandeln, die Schülerinnen und Schüler auf eine zunehmend vernetzte Welt vorbereiten.

Was ist der DigitalPakt Schule?

Der „DigitalPakt Schule“ ist ein bedeutendes bildungspolitisches Projekt in Deutschland, das darauf abzielt, Schulen digital besser auszustatten und die digitale Bildung zu stärken. Er wurde als Reaktion auf die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft und die Notwendigkeit, Schülerinnen und Schüler auf eine digital geprägte Zukunft vorzubereiten, ins Leben gerufen.

Einige Kernpunkte des Digitalpakts umfassen:

  • Finanzielle Unterstützung: Der Bund stellt erhebliche Finanzmittel zur Verfügung, um Schulen bei der Anschaffung digitaler Technologien und Infrastruktur zu unterstützen.
  • Verbesserung der digitalen Infrastruktur: Dies beinhaltet die Ausstattung von Schulen mit schnellem Internet, modernen Computern und anderen digitalen Lehrmitteln.
  • Lehrerfortbildung: Lehrkräfte erhalten Fortbildungen, um digitale Lehrmethoden effektiv in ihren Unterricht zu integrieren.
  • Entwicklung digitaler Lernkonzepte: Der Digitalpakt fördert auch die Entwicklung und Implementierung digitaler Lehr- und Lernkonzepte in Schulen.
  • Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern: Der Digitalpakt ist ein Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Bundesländern, da Bildung in Deutschland hauptsächlich Sache der Länder ist.

Der Digitalpakt Schule zielt darauf ab, die Bildungslandschaft in Deutschland fit für das 21. Jahrhundert zu machen, indem er Schülerinnen und Schülern die Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die sie für den Erfolg in einer zunehmend digitalisierten Welt benötigen.

Regionale Besonderheiten und Zeitrahmen

Die Implementierung des DigitalPakts unterscheidet sich in den verschiedenen Bundesländern. Jede Region hat eigene Richtlinien und Fristen, die es zu beachten gilt. Dies erfordert ein individuelles Vorgehen bei der Antragstellung und der Verwendung der Mittel, um die spezifischen Bedürfnisse jeder Schule zu erfüllen.

Ob die Schulträger den DigitalPakt noch in Anspruch nehmen können, können Sie den nachfolgenden Bewilligungsfristen entnehmen oder über die Seite des BMBF nachlesen:

Checkliste für die Digitalisierung in Schulen

Die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten in Schulen, insbesondere im Rahmen des Digitalpakts Schule, erfordert ein strukturiertes Vorgehen. Die folgende Checkliste basiert auf Best-Practice-Ansätzen und soll einen groben Überblick über die notwendigen Schritte geben.

1. Bedarfsanalyse und strategische Planung

  • Ist-Analyse durchführen: Bestandsaufnahme der vorhandenen IT-Infrastruktur, digitale Kompetenzen des Lehrpersonals und der Schüler*innen evaluieren.
  • Zieldefinition: Festlegen der digitalen Bildungsziele in Einklang mit den Lehrplänen und pädagogischen Konzepten.
  • Bedarfsdefinition: Ermittlung des konkreten Bedarfs an Hard- und Software, inklusive interaktiver Displays, Netzwerkinfrastruktur etc.

2. Konzeption und Fördermittelbeantragung

  • Leistungsverzeichnis erstellen: Detaillierte Beschreibung der technischen Anforderungen und Spezifikationen für die Ausschreibung.
  • Fördermittel recherchieren und beantragen: Informationen zum Digitalpakt Schule nutzen, Förderkriterien beachten und Anträge fristgerecht einreichen.

3. Ausschreibung und Vergabe

  • Ausschreibung: Auswahl und Durchführugn des passenden Vergabeverfahrens.
  • Angebote evaluieren: Prüfung der Angebote hinsichtlich Preis-Leistungs-Verhältnis, Erfüllung der technischen Spezifikationen und Einhaltung der Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.
  • Vertragsgestaltung: Sicherstellung, dass Verträge Liefer- und Leistungszeiten, Datenschutz, Sicherheitsupdates und Wartung umfassen.

4. Umsetzung und Qualitätsicherung

  • Projektmanagement: Einsatz von Projektmanagement-Methoden zur Steuerung der Implementierung.
  • Schulungen: Organisation von Fortbildungen für Lehrkräfte zur pädagogischen Nutzung der neuen Technologien.
  • Qualitäts- und Sicherheitsprüfungen: Regelmäßige Überprüfung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes.

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Expertentipps

Lieferzeiten

  • Frühzeitige Planung: Aufgrund langer Lieferzeiten ist eine frühzeitige Planung und Bestellung essenziell.
  • Flexibilität: Auftraggeber sollten mit alternativ Produkten einverstanden sein, falls die bevorzugten Geräte nicht rechtzeitig verfügbar sind.

IT-Security und Datenschutz bei interaktiven Displays

  • Verschlüsselung: Einsatz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für die Datenübertragung.
  • Zugriffsrechte: Strikte Verwaltung der Zugriffsrechte auf interaktive Displays und darauf gespeicherte Daten.
  • Aktualisierungen: Regelmäßige Software-Updates und Patches zur Sicherstellung der IT-Sicherheit.
  • Datenschutzschulungen: Sensibilisierung von Lehrkräften und Schülern für den Datenschutz und die IT-Sicherheit.

Gesetzesnormen

  • DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung): Einhaltung der Datenschutzprinzipien, insbesondere bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • BDSG (Bundesdatenschutzgesetz): Beachtung der nationalen Datenschutzvorschriften.
  • KJM (Kommission für Jugendmedienschutz): Berücksichtigung der Richtlinien zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum.

Checklisten und Expertentipps sollen lediglich als Leitfäden dienen. Für öffentliche Auftraggeber ist es essenziell, die Durchführung auf die örtlichen Bedingungen und die besonderen Anforderungen des Ausschreibungsgegenstandes maßzuschneidern.

Ausblick

Der DigitalPakt ist nicht nur ein kurzfristiges Förderprogramm, sondern eine langfristige Investition in die Bildung. Er passt sich kontinuierlich den sich ändernden Bedürfnissen der digitalen Welt an und wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle in der Bildungslandschaft spielen.

Der DigitalPakt Schule bietet eine einmalige Gelegenheit, das deutsche Bildungssystem zu modernisieren. Eine tiefe Kenntnis der Vergabeprozesse und eine aktive Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten sind entscheidend, um das volle Potenzial dieses Pakts auszuschöpfen.

Kristian Borkert

Kristian Borkert

Autor

Kristian Borkert ist Gründer der JURIBO Anwaltskanzlei und hat sich insbesondere auf den Bereich IT, Wirtschaftsrecht und Datenschutz spezialisiert.