Die EU-Schwellenwerte für Vergaben sind ein zentrales Element im Vergaberecht, das öffentliche Auftraggeber und Bieter gleichermaßen betrifft. Ab dem Jahr 2024 treten neue Schwellenwerte in Kraft, die eine wichtige Rolle bei der Bestimmung der Notwendigkeit einer EU-weiten Ausschreibung spielen. Diese Anpassungen spiegeln die aktuellen ökonomischen Bedingungen wider und sind für alle Beteiligten im Vergabeprozess von Bedeutung.

Warum und wie oft werden die Schwellenwerte angepasst?

Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission überprüft und angepasst. Dabei werden Faktoren wie Inflation, wirtschaftliche Bedingungen und die Gesetzeslage in den Mitgliedstaaten berücksichtigt. Das Ziel ist es, den realen Wert der Schwellenwerte zu erhalten und transparente, zugängliche Verfahren für öffentliche Aufträge in der gesamten EU zu ermöglichen.

Die neuen Schwellenwerte für 2024 und 2025 berücksichtigen die genannten Kriterien und spiegeln die aktuelle wirtschaftliche Lage wider. Die nächste Anpassung ist für den 01.01.2026 geplant.

Gegenüberstellung der alten und neuen  Schwellenwerte

Bereich Schwellenwerte 2022/2023 Schwellenwerte 2024/2025
Öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU)
Bauleistungen 5.382.000 EUR 5.538.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen:
– Zentrale Regierungsbehörden 140.000 EUR 143.000 EUR
– Übrige öffentliche Auftraggeber 215.000 EUR 221.000 EUR
Konzessionsvergabe (2014/23/EU)
Konzessionen 5.382.000 EUR 5.538.000 EUR
Sektorenvergabe (2014/25/EU)
Bauleistungen 5.382.000 EUR 5.538.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen 431.000 EUR 443.000 EUR

 

Meine Ausschreibung erreicht nicht den Schwellenwert, was jetzt?

Falls die Schwellenwerte nicht erreicht werden, unterliegen die Vergabeverfahren nationalen Regelungen. Das bedeutet, dass die Ausschreibung nicht EU-weit erfolgen muss, sondern nach nationalen Vorschriften abgewickelt werden kann. Dabei können sich die Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterscheiden.

In Deutschland beispielsweise können Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte durch vereinfachte Verfahren erfolgen, wie die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder die Direktvergabe. Diese Verfahren sind in der Regel weniger aufwendig und ermöglichen eine schnellere und flexiblere Auftragsvergabe.

Allerdings müssen auch bei nationalen Vergabeverfahren die Grundsätze des Vergaberechts wie Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung beachtet werden. Öffentliche Auftraggeber müssen auch bei weniger strengen formalen Anforderungen sicherstellen, dass das Vergabeverfahren fair und diskriminierungsfrei abläuft.

Welchen Vorteil bietet eine Ausschreibung, die oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt?

Insbesondere Bieter profitieren bei Ausschreibungen, die die festgelegten EU-Schwellenwerte überschreiten, von einem verstärkten Rechtsschutz. Ein wesentlicher Bestandteil dieses erweiterten Rechtsschutzes ist die Regelung, dass Aufträge nicht vergeben werden dürfen, solange rechtliche Bedenken im Hinblick auf das Vergabeverfahren nicht vollständig geklärt sind. Diese Regelung gewährleistet, dass das Vergabeverfahren erst fortgesetzt wird, wenn sichergestellt ist, dass keine formalen Fehler vorliegen und alle Bieter transparent und fair behandelt werden.

Der erweiterte Rechtsschutz bei EU-weiten Verfahren bedeutet für Bieter eine größere Sicherheit, dass das Verfahren gerecht und im Einklang mit dem Recht durchgeführt wird. Die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln ist somit ein zentraler Aspekt des Rechtsschutzes, der für Bieter bei europaweiten Ausschreibungen über den EU-Schwellenwerten relevant ist.

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Merke:

Die regelmäßige Anpassung der EU-Schwellenwerte gewährleistet Fairness und Transparenz im Vergabeverfahren. Die neuen Schwellenwerte spiegeln die aktuelle Wirtschaftslage wider. Sie tragen dazu bei, einen einheitlichen Vergabemarkt in der EU zu erhalten.

Die Einhaltung der Schwellenwerte ist unerlässlich, um den Rahmen für EU-weite und nationale Vergabeverfahren abzustecken. EU-weite Ausschreibungen bieten eine breitere Teilnahme und höheren Rechtsschutz. Nationale Verfahren unterhalb der Schwellenwerte ermöglichen dahingegen eine flexiblere und schnellere Vergabe.

Kristian Borkert

Kristian Borkert

Autor

Kristian Borkert ist Gründer der JURIBO Anwaltskanzlei und hat sich insbesondere auf den Bereich IT, Wirtschaftsrecht und Datenschutz spezialisiert.